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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Lisann Binder (Samavarta)

c/o Postflex #6035

Emsdettener Str. 10

48268 Greven

AGB Stand: 21.08.2024

 

§ 1 Anwendungsbereich

 

1.1 Diese AGB gelten für alle Teilnehmer an der von Lisann Binder (Samavarta) („Anbieter“) und der Espoto GmbH („Softwareanbieter“) betriebenen Plattform/App „Samavarta“ und den dazugehörigen „Quests“.

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1.2 Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Teilnehmers, die mit den AGB des Teilnehmers versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.

 

1.3 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und müssen vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

 

1.4 Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist (z.B. Änderung der Rechtslage, technische Umstände, Störungen des Äquivalenzprinzips usw.). Der Teilnehmer wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Teilnehmer angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Teilnehmer die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.

 

 § 2 Leistungen

 

2.1 Der Anbieter bietet den Teilnehmern in Deutschland mehrere unbegleitete Quests mit jeweils unterschiedlichen Einzelleistungen an. Es handelt sich dabei um feste, logistisch aufeinander abgestimmte und in sich geschlossene Routen. Sie werden als „Samavarta Quests” (im Folgenden „Quests“) bezeichnet. Die Quests können u.a. über die Website des Anbieters www.samavarta.com gebucht werden.

 

2.2 Jede Quest besteht aus mehreren Stationen mit verschiedenen Rätsel-, Hinweis- oder Informationspunkten. Diese „Punkte“ können Spiele, Aufgaben, Bilder, Karten, Audios, Videos, physische Werkzeuge und/ oder Beschreibungen enthalten, durch deren Verwendung, Erfüllung oder Lösung die Teilnehmer allein oder im Team den Weg zur jeweils nächsten Station finden können. Wenn eine Lösung nicht sichtbar ist, steht den Teilnehmern eine vollständige Lösung zur Verfügung.

 

2.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Anbieter keinen konkreten Erfolg (Werk).

 

2.4 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die Gestaltung und Darstellung der Plattform/App und der dazugehörigen Quests nach eigenem Ermessen zu ändern. Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Funktionalitäten und Inhalte seiner Dienste zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit hierdurch wesentliche Leistungspflichten des Anbieters gegenüber dem Teilnehmer nicht beeinträchtigt werden.

 

2.5 Der Anbieter wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um einen unterbrechungsfreien Betrieb der Plattform zu gewährleisten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass der Betrieb der Plattform nicht unterbrochen wird. Insbesondere Wartungsarbeiten können zu Störungen und Betriebsunterbrechungen führen.

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2.6 Das erworbene Ticket ist zeitlich unbegrenzt gültig. Die Gültigkeit endet allerdings spätestens mit der Geschäftsaufgabe durch den Anbieter.

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2.7 Es kann nicht garantiert werden, dass jeder Spieler das gleiche Spielerlebnis hat. Boni/Goodies können je nach Uhrzeit, Ort und Öffnungszeiten der Partner variieren. Eine solche Variation begründet keinen Anspruch auf eine Abweichung des gezahlten Entgelts.

 

§ 3 Mitwirkungspflichten

 

3.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle bei der Registrierung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Soweit der Teilnehmer einen unberechtigten Zugriff auf das registrierte Konto vermutet und/oder Anhaltspunkte für einen solchen Zugriff vorliegen, hat er den Anbieter hierüber zu informieren. 

 

3.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Verwendung von IDs, Passwörtern, Benutzernamen oder sonstigen Sicherheitseinrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und alle Vorkehrungen zu treffen, um die vertrauliche und sichere Behandlung der Daten zu gewährleisten und deren Kenntnisnahme durch Dritte oder sonstige Unbefugte zu verhindern. Der Teilnehmer haftet für die Nutzung seines Passwortes oder seines Benutzernamens durch Dritte oder sonstige unberechtigte Personen, sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass der Zugang zu diesen Daten nicht von ihm verschuldet wurde und die Gründe hierfür von ihm nicht beeinflusst werden konnten.

 

3.3 Der Teilnehmer hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Anbieters erforderlichen (u.a. technischen) Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten. Ist die Leistungsdurchführung wegen eines Verstoßes gegen eine solche Nebenpflicht gestört oder unmöglich, bleibt der Vergütungsanspruch von dem Anbieter unberührt.

 

3.4 Sofern sich eine Station nicht im Freien, sondern in einem geschlossenen Raum befindet, bedürfen Ton-, Foto- und Filmaufnahmen durch den Teilnehmer der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

 

3.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich an den Partnerstationen respektvoll zu verhalten und die örtlichen Regeln und Anweisungen zu befolgen.

 

3.6 Auf Privatgelände ist der Teilnehmer verpflichtet, sich ausschließlich an die vorgegebene Route zu halten.

 

3.7 Die An- und Abreise zum gebuchten Quest liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers.

 

§ 4 Allgemeine Teilnahmebedingungen

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4.1 Jeder Teilnehmer jeder Gruppe benötigt ein eigenes gültiges Ticket.

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4.2 Jeder Teilnehmer muss physisch und psychisch in der Lage sein, in der Stadt und in Parks zu Fuß zu gehen und sich im Gelände zu orientieren. Ein durchschnittliches Orientierungsvermögen wird vorausgesetzt. Besondere Orts- und Landeskenntnisse sind nicht erforderlich. Die Aufgaben sind auf der Plattform/App ausreichend beschrieben, auf besondere Anforderungen wird dort entsprechend hingewiesen. 

 

4.3 Personen, die zu Krämpfen oder Ohnmachtsanfällen neigen, sowie geistig und körperlich Schwerbehinderten ist die Benutzung und der Aufenthalt nur in Begleitung einer Begleitperson gestattet.

 

4.4 Schwere körperliche Erkrankungen, die die Nutzung des Quests erheblich beeinträchtigen können (z.B. Epilepsie, Herz- und Kreislauferkrankungen) sowie psychische Erkrankungen in Form von Wahrnehmungsstörungen sind anzuzeigen. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung des Quests im Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen des betroffenen Teilnehmers abzulehnen.

 

4.5 Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich erlaubt, jedoch muss in diesem Fall die jeweilige Außenvariante an den Stationen gespielt werden.

 

4.6 Das empfohlene Mindestalter der Teilnehmer beträgt 14 Jahre. Für Schüler gilt die Empfehlung ab der 7. Klasse.

 

4.7 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder einer Betreuungsperson (z.B. Lehrer) teilnehmen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss. In jedem Team muss mindestens eine Betreuungsperson im Alter von mindestens 16 Jahren oder ein Elternteil anwesend sein. Die jeweilige Betreuungsperson muss jederzeit in der Lage sein, die Berechtigung zur Betreuung durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen. Die Teilnehmer müssen jederzeit in der Lage sein, ihr Alter durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen (insbesondere in Cafés/Bars, in denen Alkohol ausgeschenkt wird).

 

4.8 Nur die auf der Website des Anbieters speziell gekennzeichneten Quests sind barrierefrei und für Teilnehmer mit Kinderwagen und/oder Rollstuhl geeignet.

 

4.9 Vor Beginn der jeweiligen Quest erhält jeder Teilnehmer einen individuellen Zugang, der die zulässigen Teilnehmer zur Teilnahme an der jeweils gebuchten Quest berechtigt (nachfolgend „Espoto Ticket“). Das Espoto Ticket berechtigt zur Teilnahme am Quest und zur Inanspruchnahme der weiteren Leistungsbestandteile gemäß der jeweiligen Buchungsbestätigung. Das Espoto Ticket ist von den Teilnehmern während der Teilnahme stets mitzuführen und den jeweils eingesetzten Mitarbeitern des Anbieters und der Partner auf Verlangen vorzuzeigen. 

 

4.10 Vorbehaltlich ergänzender oder abweichender Bestimmungen für einzelne Quests auf der Website www.samavarta.com wird für die Nutzung eines Quests folgende Mindestausstattung vorausgesetzt:

 

• Pro Teilnehmer ein empfangs- und sendefähiges Mobiltelefon/Smartphone, wobei die Nutzungsgebühren zu Lasten der Teilnehmer gehen und

• wetterangepasste Freizeitkleidung und gutes Schuhwerk für die Quests

 

§ 5 Zustandekommen von Verträgen

 

5.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.

 

5.2 Für eine Bestellung/Buchung durchläuft der Teilnehmer den Buchungsprozess über die Website/App des Anbieters. Der Teilnehmer wählt die gewünschte Quest aus, gibt seine persönlichen Daten (insbesondere Vor-/Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Sprache) an, wählt die Anzahl der Tickets aus und wählt die Zahlungsart. Darüber hinaus muss der Teilnehmer die Kenntnisnahme und Akzeptanz der Datenschutzerklärung (Link) sowie dieser AGB durch Anklicken von Kästchen bestätigen (sog. „Opt-In“). Der Teilnehmer kann sich entweder durch Anlegen eines Kontos dauerhaft registrieren oder als Gast buchen. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Teilnehmer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Teilnehmer erhält daraufhin eine automatisierte E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, mit der der Eingang des Angebots bestätigt wird. Die Übermittlung dieser Bestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme sowie der Versand des Tickets erfolgt durch Zusendung einer E-Mail durch die Espoto GmbH, spätestens mit Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter.

 

5.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag nicht zu schließen, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl überschritten wird.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

 

6.1 Die vom Anbieter angegebenen und kommunizierten Preise sind verbindlich. Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer, da der Anbieter gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung bzw. nach der auf der Plattform veröffentlichten Preise.

 

6.2 Die vom Teilnehmer geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus bei Angebotsannahme fällig.

 

6.3 Der Anbieter stellt dem Teilnehmer eine ordnungsgemäße Rechnung aus.

 

6.4 Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, Google Pay, Apple Pay, Sofortüberweisung (Klarna) oder Paypal.

 

6.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

6.6 Ist der Teilnehmer mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

 

6.7 Bei Auslandsüberweisungen trägt der Teilnehmer die anfallenden Kosten und Gebühren.

 

6.8 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen, Zahlungserinnerungen und die damit verbundene Korrespondenz auf elektronischem Wege erfolgen.

 

§ 7 Kündigung

 

7.1 Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

 

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

 

7.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

7.4 Der Anbieter behält sich vor, einzelne Bestandteile eines Quests unter bestimmten Umständen nachträglich zu ändern oder durch andere, gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern dies den Teilnehmern im Einzelfall zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für einzelne Stationen. Umstände, die den Anbieter nach erfolgter Buchung zu einer Änderung berechtigen können, sind insbesondere:

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• Wegfall von Partnern, die für den gebuchten Quest relevant sind

• Geänderte Öffnungszeiten von Partnern

• Schäden, Defekte, Vandalismus bzw. Unbenutzbarkeit einzelner Bestandteile oder Einrichtungen eines Quests

• besondere Wetterlagen, z.B. Unwetter, Schneefall, Glätte, Hochwasser

• Bauarbeiten

• Unterbrechung oder SEV im ÖPNV

• Anordnungen von Behörden

Der Anbieter wird den Teilnehmer über etwaige beabsichtigte Änderungen unverzüglich per E-Mail informieren.

 

7.5 Kommt eine Quest-Modifizierung im Sinne von 7.4 nicht in Betracht, ist der Anbieter unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (z.B. Kurzfristigkeit, Leistungsumfang) und der Interessen des Teilnehmers berechtigt, die gebuchte Quest insgesamt abzusagen. Der Anbieter wird den Teilnehmer über die Absage unverzüglich per E-Mail informieren. Er wird dem Teilnehmer Alternativvorschläge unterbreiten oder einen Gutschein zusenden, mit dem der Teilnehmer ein Ersatzangebot buchen kann.

 

§ 8 Widerrufsrecht

 

Ein Widerrufsrecht des Teilnehmers besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich bei den gebuchten Quests um die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, bei der der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Jede Ticketbestellung ist daher unmittelbar nach Vertragsschluss bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

 

§ 9 Geheimhaltung

 

9.1 Während der Vertragslaufzeit können „vertrauliche Informationen“ der jeweils anderen Partei offengelegt werden. Dazu gehören insbesondere einzelne Spielelemente der Quests wie z.B. Aufgaben, Karten, Minispiele, Rätsel, Audios, Spielablauf usw.. Diese vertraulichen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten in anderer Form zugänglich gemacht  werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter zu verhindern.

 

9.2 Von den vertraulichen Informationen nicht umfasst sind solche Informationen, die allgemein bekannt sind bzw. geworden sind (Allgemeingut) oder ohne Verschulden des Teilnehmers allgemein bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden.

 

9.3 Der Teilnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber Mitarbeitern, Gehilfen und Stellvertretern entbunden. Der Teilnehmer hat die Schweigepflicht jedoch auf diese – im arbeitsrechtlich zulässigen Rahmen - zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

 

9.4 Die Verschwiegenheitsverpflichtung reicht über die Dauer dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

 

9.5 Von der Schweigepflicht ausgenommen sind gesetzliche oder behördliche Offenbarungsverpflichtungen.

 

9.6 Im Falle einer Verletzung der in § 9 benannten Pflichten, verpflichtet sich der Teilnehmer an den Anbieter eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe legt der Anbieter fest. Der Teilnehmer kann die Höhe der Vertragsstrafe vom zuständigen Gericht prüfen lassen. Die Vertragsstrafe wird auf etwaig geltend gemachte Schadensersatzansprüche wegen eines Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht angerechnet.

 

§ 10 Nutzungsrechte

 

10.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsecht an denen von ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten bereitgestellten Inhalte (Karten, Bilder, Audios, Videos, Texte usw.) ein. Die Übertragung erfolgt für die Dauer der Vertragslaufzeit. Die Nutzungsrechte sind nicht auf Dritte (auch nicht auf verbundene Unternehmen) übertragbar. Eine Bearbeitung gemäß § 23 UrhG ist ausgeschlossen.

 

10.2 Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Teilnehmer die dem Anbieter nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.  

 

§ 11 Haftung

 

11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

11.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

11.3 Der Anbieter empfiehlt dem Teilnehmer den Abschluss einer Versicherung.

 

11.4 Der Anbieter rät von der Benutzung von Fortbewegungsmitteln ab, die nicht aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind (z.B. Rollstuhl). Der Anbieter empfiehlt, die Quests zu Fuß zu absolvieren.

 

11.5 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die bereitgestellten (historischen) Informationen in den Quests. Eine Quellenangabe wird am Ende jedes Quests über einen Link bereitgestellt. Alle Angaben sind grundsätzlich ohne Gewähr.

 

11.6 In den Quests ist das Storytelling in zwei Bereiche unterteilt. Der eine Bereich ist der Erzähler, der die Fakten präsentiert. Der zweite Bereich ist die Person, um die es in der jeweiligen Quest geht. Dies ist ein fiktionaler Teil, in dem ebenfalls alle Angaben ohne Gewähr sind. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig.

 

11.7 Die Quests befinden sich entweder im Freien (in der Regel für die Öffentlichkeit frei zugänglich) oder in den Räumlichkeiten der Partner. Trotz regelmäßiger Kontrolle und Wartung der Quests ist es möglich, dass einzelne Teile und Stationen für kurze Zeit nicht oder nicht vollständig nutzbar sind (z.B. durch Witterung, mutwillige Zerstörung/Beschädigung, abweichende Öffnungszeiten, Wartung). Soweit hierdurch die Leistungspflichten des Anbieters gegenüber dem Teilnehmer nicht wesentlich beeinträchtigt werden, begründet ein solcher Umstand keine Gewährleistungsansprüche des Teilnehmers.  

 

11.8 Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Gesundheit und Sicherheit selbst verantwortlich. Das beinhaltet auch mögliche allergische Reaktionen auf integrierte Snacks und Getränke in der Quest. Der Teilnehmer ist verpflichtet, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und selbst die enthaltenen Inhaltsstoffe zu erfragen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, keine für ihn gefährlichen Substanzen zu konsumieren oder damit in Berührung zu kommen.

 

11.9 Der Anbieter empfiehlt, während der Teilnahme auf den Verzehr von Früchten/Beeren und Pflanzen aus Gärten und der freien Natur zu verzichten.

 

11.10 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich während der Teilnahme im Straßenverkehr und in der Umwelt stets verantwortungsbewusst zu verhalten und die Rechte und die Privatsphäre anderer zu respektieren.

 

11.11 Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Nutzung von Audio-Tools den Straßenverkehr nicht zu vernachlässigen und Kopfhörer verantwortungsvoll zu nutzen.

 

11.12 Baustellen dürfen nicht betreten werden.

 

11.13 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der vorstehenden Verpflichtungen entstehen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

12.3 Sofern der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, wird als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.

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